Einwilligungsprotokollierung
Lückenlose Dokumentation jeder Einwilligung - für rechtssichere Nachweise
Warum ist das wichtig?
Nach DSGVO Art. 7 Abs. 1 müssen Sie nachweisen können, dass ein Nutzer eingewilligt hat. Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Abmahnungen müssen Sie die Einwilligung belegen können - sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Was wird protokolliert?
Zeitstempel
Exakter Zeitpunkt der Einwilligung mit Datum und Uhrzeit (UTC).
IP-Adresse
Anonymisierte IP-Adresse zur Identifizierung (gekürzt auf /24).
Gewählte Optionen
Welche Cookie-Kategorien wurden akzeptiert oder abgelehnt.
Banner-Version
Welche Version des Banners und der Texte angezeigt wurde.
User-Agent
Browser und Gerateinformationen des Nutzers.
Standort
Land des Nutzers für Geo-Targeting-Nachweis.
Export-Möglichkeiten
CSV-Export
PDF-Reports
JSON-API
Datenbank-Backup