Einwilligungsprotokollierung

Lückenlose Dokumentation jeder Einwilligung - für rechtssichere Nachweise

Warum ist das wichtig?

Nach DSGVO Art. 7 Abs. 1 müssen Sie nachweisen können, dass ein Nutzer eingewilligt hat. Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Abmahnungen müssen Sie die Einwilligung belegen können - sonst drohen empfindliche Bußgelder.

Was wird protokolliert?

Zeitstempel

Exakter Zeitpunkt der Einwilligung mit Datum und Uhrzeit (UTC).

IP-Adresse

Anonymisierte IP-Adresse zur Identifizierung (gekürzt auf /24).

Gewählte Optionen

Welche Cookie-Kategorien wurden akzeptiert oder abgelehnt.

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Welche Version des Banners und der Texte angezeigt wurde.

User-Agent

Browser und Gerateinformationen des Nutzers.

Standort

Land des Nutzers für Geo-Targeting-Nachweis.

Export-Möglichkeiten

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